Kölner Silvesternacht 2015: Handyortung führte Ermittler zu den Tätern

Polizei ortet Handys aus Kölner SilvesternachtBeinahe 1 Jahr sind die Ereignisse des Silvesterabends in Köln vergangen. Besser bekannt unter der Kölner Silvesternacht. An diesem Abend fanden besonders viele sexuelle Übergriffe sowie Eigentumsdelikte in Form von Handydiebstählen statt. 1.054 Strafanzeigen wurden bis zum 10. Februar 2016 von der Kölner Polizei im Zusammenhang mit der Silvesternacht Köln aufgenommen, wovon es sich bei 454 Anzeigen um Sexualdelikte handelt. Hier war die Arbeit der Ermittler besonders schwierig, da sie Ihre Ermittlungsarbeiten ausschließlich auf Zeugenaussagen und die Videoaufzeichnungen der Überwachungskameras aufbauen konnten. Durch die großen Menschenmengen, war es eine schwierige Aufgabe für die Polizei, einzelne Täter ausfindig zu machen. Bei den Delikten des Handydiebstahls gab es zumeist größere Chancen die Täter im Nachgang zu ermitteln.


Handyortung brachte die Polizei auf die Spur

Für die Ermittlungsarbeit der Kölner Polizei wurde auch auf technische Verfahren wie der Handyortung zurückgegriffen, welche schließlich zu Erfolgen der Polizeiarbeit beitrug und durch die Lokalisierung der gestohlenen Smartphones eine Spur zu den Tätern finden konnte. Die Medien berichteten bereits im Vorfeld, dass es sich bei den Tätern zum überwiegenden Teil um Asylbewerber aus dem afrikanischen Raum handele. Die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen konnte diesen Verdacht schnell bestätigen als die Ortung der gestohlenen Handys erste Erfolge brachte und die Polizei einige Handys in Flüchtlingsheimen orten konnte. Somit konnten bereits erste Täter der Kölner Silvesternacht dingfest gemacht werden. Diese haben das Handy für sich selbst weiter genutzt und die Polizei dadurch auf ihre Spur gebracht. Ausgeschaltete Handys lassen sich nicht orten, weshalb einige Handys vermutlich nicht ausfindig gemacht wurden.

Afrikanische Asylbewerber maßgeblich an Handydiebstählen beteiligt

Nicht nur die Aufzeichnungen der Überwachungskameras konnten teilweise deutlich belegen, dass es sich bei den Tätern um Menschen mit Migrationshintergrund handelt. Durch die erfolgreich durchgeführten Handyortungen durch die Polizei, konnte die Täterschaft zweifelsfrei nachgewiesen werden und konnte den Opfern der Kölner Silvesternacht nicht nur ihr Smartphone zurückbringen, sondern auch die Täter strafrechtlich Verfolgen und vor dem Kölner Amtsgericht zur Anklage bringen.

Opfer erhalten Ihre Handys nach Diebstahl in der Kölner Silvesternacht zurück

Einige Opfer können sich glücklich Schätzen, dass die Handys durch die polizeiliche Ortung an die Besitzer zurückgegeben werden konnten. Viele andere Opfer sehen ihr Smartphone jedoch nicht wieder. In solchen Fällen springt normalerweise eine Handyversicherung oder kurz Handyschutzbrief ein. Opfer deren Handy nicht durch die Polizei gefunden werden konnte, können sich glücklich schätzen, wenn ihre sensiblen Daten auf dem Handy nicht in die falschen Hände gelangt. Einige Betriebssysteme auf dem Handy bieten eine nützliche Funktion um alle Daten auf dem Handy zu löschen. Andernfalls empfehlen sich Anti-Virus Apps für das Handy, die solch eine Funktion sowie Diebstahlsicherungen für das Handy gleich mitliefern.

Fazit aus den Silvesterereignissen im Jahr 2015

Die meisten Übergriffe in der Silvesternacht 2015 fanden in Köln statt. Allerdings konnten auch in den Städten Hamburg, Frankfurt am Main, Bielefeld, Stuttgard und Nürnberg eine erhöhte Anzahl derartiger Ereignisse festgestellt werden. Es empfiehlt sich für Handybesitzer deshalb immer Acht auf das Handy zu haben und bei sicherem Umfeld besser das teuere Smartphone sicher in der Tasche zu lassen. In jedem Fall ist in Fällen des Handydiebstahls auch eine Diebstahlversicherung oder Handyschutzbrief nützlich. Behalten Sie bitte immer den Kaufbeleg und die Originalverpackung Ihres Handys zu Hause, damit Sie im Verlustfall die Gerätenummer (IMEI-Nummer) an die Polizei weitereichen kann und diese eine entsprechende Handyortung veranlassen kann.

Dieser Artikel wurde am 20.11.2016 veröffentlicht.