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Kann die Polizei mein Handy orten?

Kann die Polizei mein Handy orten?

Ihr Handy wurde gestohlen oder ist verloren gegangen? Eventuell wurde das Handy ausgeschaltet und die Ortungsfunktion Ihres Handys funktioniert nicht mehr? Sicher fragen Sie sich, ob die Polizei Ihr Handy orten kann und für Sie den Standort des Gerätes herausfindet, damit Sie Ihr Handy wieder zurück bekommen. Viele Aussagen, im Bezug auf die polizeiliche Handyortung, sind so nicht ganz richtig und basieren häufig auf Halbwissen. Genau das haben wir uns zum Anlass genommen, um möglichst verständlich die Situation in Deutschland zu diesem häufig diskutierten Thema, erklären zu können.

Bedingungen für eine Handyortung durch die Polizei

Natürlich kann die Polizei jedes Handy, auch ohne Handynummer orten. Dafür brauchen unsere freundlichen Ordnungshüter von der Polizei nichts weiter als die IMEI Nummer (Seriennummer des Handys), um ganz einfach herauszufinden, wer das Handy jetzt nutzt und wo sich das Handy befindet. Doch leider ist die rechtliche Lage dazu nicht so einfach. In den nachfolgenden Absätzen, haben wir die wichtigsten Informationen zusammengefasst, die eine Handyortung durch die Polizei betreffen.


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Polizei darf nur in Ausnahmefällen Handys orten

Wer glaubt, dass die Polizei im Handumdrehen jedes Handy innerhalb weniger Sekunden orten kann liegt mit der Annahme zwar richtig, jedoch ist es rechtlich nicht so einfach. Auch wenn alle technischen Voraussetzungen bei der Polizei für die Handyortung gegeben sind, dürfen die Beamten nicht so einfach eine Standortabfrage des Handys auslösen. In jedem Fall muss eine rechtliche Grundlage für die Handyortung bestehen und die Anordnung eines Staatsanwalts bzw. die richterliche Anordnung, bevor die Polizisten aktiv werden und Ortungsmethoden wie das Versenden einer Stillen SMS anwenden können.


Wann darf die Polizei mein Handy orten?

Es ist schwierig eine Handyortung zu veranlassen. Ein einfacher Verlust des Handys reicht in keinem Fall aus, um die Polizei dazu zu bewegen, dass Handy zu orten. Selbst der Verdacht eines Diebstahls oder ein einfacher Handydiebstahl reichen nicht aus, damit die Polizei in Deutschland eine Handyortung durchführt. Erst bei schweren Straftaten die Leib und Leben bedrohen, sind eine Rechtfertigung für die Ortung eines Handys. Diese muss jedoch im Ernstfall durch einen Richter abgesegnet werden.

Beispiele für Handyortung durch die Polizei

Wie bereits erwähnt, kann die Polizei erst eine Handyortung beim zuständigen Richter beantragen, wenn Leib und Leben in Gefahr sind oder auch wenn es sich um besonders schwere Straftaten handelt die in der Vergangenheit geschehen sind.

Hier ein kleines Beispiel für die Handyortung durch die Polizei: Sie werden unter Gewaltanwendung Ihres Handys beraubt und tragen schwere Verletzungen davon, so dass der Straftatbestand des Raubes in Tateinheit mit einer schweren Körperverletzung vorliegt.

Schwere der Straftat begründet Anordnung zur Handyortung

In diesem Fall kann die Polizei durch die besondere Schwere der Straftat über die zuständige Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Beschluss beim Richter erwirken lassen, der eine polizeiliche Handyortung genehmigt und die rechtliche Voraussetzung für diese Ermittlungstechnik schafft. Hat die Polizei die richterliche Genehmigung für die Handyortung erhalten, kann die Polizei mit der Handynummer, aber auch ohne Handynummer den Verbleib des geraubten Handys ermitteln. Sollte der Täter nämlich die SIM-Karte gewechselt haben – was sehr wahrscheinlich ist – kann mit Hilfe der IMEI-Nummer des Handys das Gerät zurückverfolgt werden.

Polizei im Bayern nutzt freiwillige Standortfreigaben

Oft entscheiden bei Notrufen und Rettungseinsätzen nur Sekunden zwischen Leben und Tod. Eine exakte Angabe der Position des Unfallortes kann deshalb bereits Lebene retten. Die große Verbreitung von hochmodernen Smartphones, die alle samt über eingebaute GPS-Module verfügen, hat das bayrische Innenministerium dazu veranlasst, durch einen einfachen Weblink per SMS die freiwillige Standortübermittlung durch den Anrufe zu ermöglichen.

Wie funktioniert die Freigabe des Handystandortes an den Notruf in Bayern

Das Technik dazu ist sehr simpel und ist vergleichsweise dazu um ein Vielfaches nützlicher. Der Anrufer in der Notrufzentrale erhält direkt nach dem Gespräch eine SMS auf die Nummer des anrufenden Handys, in der ein individueller Weblink, versehen mit einer einzigartigen Kennung, enthalten ist. Ein Klick auf diesen Link aus der SMS öffnet den Browser und fragt dann nach der Erlaubnis, auf die Standortdaten des Handys zugreifen zu dürfen. Eine einfache Bestätigung genügt, um den Mitarbeitern der bayrischen Notrufleitzentrale den eigenen Standort zu übermitteln.

Was soll ich tun, wenn mir mein Handy geraubt wurde?

IMEI-Nummer durch die Eingabe eines USSD-Codes sehenIn jedem Fall sollten Sie jede Art von Diebstahl des Handys bei der örtlichen Polizei melden und unbedingt Strafanzeige stellen. Liefern Sie den Polizeibeamten so viele Informationen wie möglich über den Tathergang sowie über das Handy was Ihnen gestohlen wurde. Am besten Sie besitzen noch den Kaufbeleg des Handys und / oder die Originalverpackung, auf der Sie die IMEI-Nummer finden, die der Polizei später helfen kann, dass Handy zu orten und es zweifelsfrei als Ihr Eigentum zu identifizieren.

Hergang der Tat möglichst lückenlos schildern

Bleiben Sie in jedem Fall bei der Wahrheit und schildern den Ablauf des Tatherganges möglichst ohne Lücken. Auf gar keinen Fall dürfen Sie Fehlinformationen hinzufügen Informationen weglassen, selbst wenn diese für Sie unwichtig erscheinen. Dies könnte die Ermittlungen nach dem Täter und somit die Aufklärung der Tat um ein Vielfaches erschweren und vermindert die Chance, Ihr Handy evtl. zurück zu bekommen. Im schlimmsten Fall könnte sogar zu der Einleitung eines Ermittlungsverfahren gegen Sie, wegen Behinderung von Polizeiermittlungen bzw. dem Vortäuschen einer Straftat, bedeuten.

Handy wurde außerhalb Deutschlands gestohlen

Sollten Sie während eines Auslandsaufenthaltes das Handy verloren haben oder sind gar Opfer einer Straftat geworden, nutzen Sie bitte unbedingt die Möglichkeit bei der örtlichen Polizei Ihres aktuellen Aufenthaltsortes im Ausland den Verlust bzw. die Tat anzuzeigen. Dies ist für die Aufklärung, aber auch für den Eintritt eines Versicherungsfalls bei einer Handyversicherung sehr wichtig. Zusätzlich sollten Sie die SIM-Karte im Gerät sofort sperren lassen und falls möglich den letzten erfassten Standort des Handys in Erfahrung bringen und diesen ebenfalls der örtlichen Polizei mitteilen.