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Handy orten ohne Zustimmung

Handy orten ohne Zustimmung

Die Technik bietet einem rund um die Uhr, neue Welten und entsprechende Möglichkeiten zur Standortermittlung. Unter anderem auch die gezielte Ortung von Handys. So erfolgt generell die Frage; darf man Handys im Fernzugriff und das ohne jegliche Zustimmung orten? Die Antwort ist kurz und knapp, denn man darf in keinem Fall ohne Zustimmung Handys ohne Kenntnis des Besitzers orten, da es keine für Privatpersonen keine rechtliche Grundlage für diese Handyortung gibt, abgesehen es sind die eigenen Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Gibt es Ausnahmen um jemanden ungefragt zu orten?

Es gibt gezielte Ausnahmen, welche rein rechtlich jedoch sehr klar und deutlich definiert sind. So bleibt die Antwort, für den Otto-Normalverbraucher: Nein, es darf keinerlei Ortung im privaten/beruflichen Bereich durchgeführt werden, ohne eine vorherige Einverständniserklärung des Besitzers dafür zu erhalten.


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Nur die Polizei kann ein Handy ohne Zustimmung orten

In Deutschland gilt der Freiheitsgrundsatz. Das bedeutet unter anderem, dass die Überwachung, welcher in keiner Form zugestimmt wurde, in alle Richtungen verboten ist. Die Polizei darf nur in besonderen Ausnahmefällen, wenn das Leben anderer bedroht ist etwa und nur auf richterlichen Beschluss, eine geheime Ortung eines Handys und damit auch seines Nutzers durchführen.

Privatpersonen dürfen generell keine unerlaubte Überwachung vornehmen. Allerdings können Eltern für ihre minderjährigen Kinder einer Überwachung zustimmen (bis zum 18ten Lebensjahr). Für Erwachsene reicht eine Einverständniserklärung. Diese kann mündlich geschehen (mündliche Vertragsbindung), allerdings ist es besser, eine schriftliche Bestätigung zu besitzen. Hier reichen häufig schon eine SMS, E-Mail oder App-Bestätigung.


Wie funktioniert’s: Handy orten ohne Zustimmung

Wenn die Polizei eine Ortung ohne Zustimmung mit richterlicher Erlaubnis durchführt, so wird über den Netzwerbetreiber auf das Antennensystem zugegriffen. Dabei kann man sehen, welche SIM-Karte sich in welchen Mobilfunkmast eingewählt hat, welcher dem Handy also am nächsten ist. Somit kann man den Standort eines Telefons bis auf wenige Meter genau bestimmen.

Ein weiterer Vorteil beim Handy orten ohne Zustimmung ist, dass so auch Handys ohne Zustimmung geortet werden können, die keinen GPS Empfänger haben. Allerdings hat nur der Netzbetreiber diese Daten, welche nur in gesonderten Fällen herausgegeben werden dürfen.

Alle Infos auf einen Blick: Handy orten ohne Zustimmung

Ein Smartphone zu orten (ohne Zustimmung) ist eine technische Unmöglichkeit. Die einzigen Daten dazu sind verschlüsselt und liegen beim Netzwerkbetreiber. Nur der Staat selbst kann auf diese Daten zugreifen, wenn er das Gemeinwohl aller, über die Grundrechte eines Einzelnen stellt. Ein Vorgang, der in der Bundesrepublik Deutschland selten ist. Eine weitere Möglichkeit wäre das heimliche Installieren von entsprechenden Tracker-Apps oder das Ausspähen der Zugangsdaten, der jeweiligen Person. Diese beiden Vorgänge sind nicht erlaubt und können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Unbefugter Zugriff auf fremde Standortdaten und -Verläufe

Privatpersonen können auf diese Daten nicht zugreifen. Nur die entsprechende Software kann ein Handy orten. Sollte man diese Ortungs- bzw. Spionage-Software jedoch ohne etwaige Einverständniserklärungen installieren des Handynutzers, sollte stets im Hinterkopf behalten werden: dieses Verhalten ist strafbar.

Fazit zur Handyortung ohne Zustimmung

Eine Handy-Ortung ohne Zustimmung, ist technisch unmöglich und wird von der deutschen Justiz hart geahndet. Man sollte sich definitiv immer eine schriftliche Einverständniserklärung erteilen lassen. In Deutschland herrscht der Freiheitsgrundsatz, der dieses Verhalten in jeder Form untersagt.

Ein Hinweis darauf, dass jemand Ihren Handystandort verfolgt, kann zum Beispiel eine unbekannte Standortfreigabe im Handy geben.

Heimlich andere Handys orten

Handyortung - Was ist legal oder illegal?

Es sollte jedem klar sein, dass eine Ortung von Handys ohne Zustimmung des Besitzers strafbar ist und nach den Gesetzen in Deutschland, Österreich und auch der Schweiz dafür bestraft werden kann. Der Besitzer des Handys hat das Recht, bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten und somit ein Ermittlungsverfahren aufgrund der nicht zugestimmten Handyortung eröffnen zu lassen. Deshalb raten wir dringend davon ab, Pläne einer solchen ungefragten Handyüberwachung zu hegen. In der Rechtsprechung gibt es selten plausible Argumente für die Aktivierung und Durchführung einer Standortüberwachung auf fremden Handys.