Handyvertrag auch bei negativer SCHUFA

Handyvertrag trotz negativer SCHUFA-EinträgeSo schnell wie Privatpersonen einen negativen SCHUFA-Eintrag verpasst bekommen können, lässt sich dieser negative Vermerk in der SCHUFA-Akte leider nicht entfernen. Selbst wenn die offenen Forderungen bereits beglichen sind, ziehen noch etwa 3 Jahre ins Land, bis dieser Eintrag auch entfernt wurde. Beschleunigen lässt sich die Löschung von negativen SCHUFA-Einträgen nach Begleichen der Forderungen zumeist nicht.

Vergleichsportal für SCHUFA-freie Handyverträge

Das unabhängige Vergleichsportal handyvertragtrotzschufa.info hat es sich zur Aufgabe gemacht, allen Menschen die durch eine Bonitätsauskunft gehandikapt sind, eine alternative Lösung aufzuzeigen, um dennoch die Chance auf einen Mobilfunkvertrag zu erhalten. Auf die wichtigsten Fragen, die Betroffene mit sich herumtragen, finden sich dort aussagekräftige Antworten und Möglichkeiten, die Ihnen die Freiheit bei der Wahl des richtigen Handytarifes zurück gibt.


Trotz schlechter SCHUFA einen Handyvertrag abschließen

Bei diversen Einträgen in der SCHUFA, passiert es regelmäßig, dass der Abschluss eines Handyvertrags aufgrund dieser SCHUFA-Auskunft durch den jeweiligen Mobilfunkanbieter untersagt wird und bei jeglichen Versuchen eine Ablehnung erhält. Diese Ablehnung kann ein unangenehmes Erlebnis werden, wenn der Mitarbeiter im Ladengeschäft eine Ablehnung des Handyvertrags durch den Mobilfunkanbieter erklärt und eventuell anwesende Kunden oder Bekannte zufällig von der schlechten Bonitätsabfrage erfahren. Solchen Situationen möchte niemand ausgesetzt sein, was einfach vermieden werden kann, ohne auf einen Handyvertrag verzichten zu müssen.

PrePaid-Angebote teilweise günstiger als Vertrag

Ein Vergleich von PrePaid-Tarifen und sogenannten PostPaid-Tarifen mit Vertragslaufzeit, bringt oftmals das Ergebnis an das Tageslicht, dass der Abschluss eines Handyvertrages sich teilweise gar nicht lohnt und nicht so viel Flexibilität bietet, wie die PrePaid-Angebote. Handy-Verträge werden oftmals abgeschlossen, um die Kosten der Zugabe eines teuren Smartphones abzudecken. Allerdings ist der Preis dieses Gerätes bereits großzügig in die monatliche Pauschale verrechnet. Die separate Anschaffung eines Smartphones kann im Endeffekt sogar ein recht großes Sparpotential bieten und die Möglichkeit das Handy auf Raten zu kaufen besteht weiterhin. Das wichtigste aber ist, Sie müssen nicht im Hinterkopf behalten, die Kündigungsfristen eines Handyvertrags einzuhalten.

PrePaid-Tarife ohne Einschränkungen

Als Argument für die Wahl eines PrePaid-Tarifes ist die volle Flexibilität zu nennen, denn auch in den PrePaid Tarifen der Mobilfunkriesen auf dem deutschen Markt, gibt es keine vertragliche Laufzeitbindung und keine Verpflichtungen zum Aufladen des Guthabens. Wie bei allen anderen Tarifen, kann auch hier die alte Rufnummer vom alten Handytarif (egal welches Handynetz zuvor genutzt wurde) auf den neuen Tarif geschaltet werden. Das LTE-Datenvolumen aktueller Datenpakete der PrePaid-Tarife ist häufig schon ausreichend für die tägliche Nutzung mit einem Smartphone.

Auch bei den PrePaid Tarifen T-Mobile Xtra-Card, Vodafone Callya, o2 Loop oder anderer Tarifangebote mit Vorauszahlung, sollten vorher die Leistungen und Preise verglichen werden, damit die Wahl des neuen Handytarifes kein Sturz in eine Kostenfalle bedeutet. Deshalb lohnt sich der Tarifvergleich und Blick auf Alternativen des Vergleichsportals handyvertragtrotzschufa.info.

T-Mobile, Vodafone, o2 oder E-Plus Vertrag bei schlechter SCHUFA

Eine negative Bonitätsauskunft bei der SCHUFA bedeutet nicht automatisch, dass man sich einen Handyvertrag aus dem Kopf streichen muss. Im Zweifelsfall besteht immer die Möglichkeit einen PrePaid-Tarif für das Handy zu wählen oder aber einen Drittanbieter zu wählen, wo bei Vertragsabschluss zwischen den deutschen Mobilfunknetzen T-Mobile, Vodafone, o2 oder E-Plus gewählt werden kann und die Bonitätsbedingungen häufiger einen Vertragsabschluss mit Handytarif ermöglichen, als es direkt bei den hier aufgelisteten Mobilfunkanbietern der Fall ist.

Voraussetzungen für Abschluss eines Handyvertrages

Um in Deutschland einen Laufzeitvertrag für einen Mobilfunktarif abzuschließen, muss der Vertragsnehmer das 18. Lebensjahr vollendet, ein deutsches Bankkonto und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel) haben. Selbst wenn der potentielle Vertragsnehmer keine negativen SCHUFA-Einträge hat, kann ein Handyvertrag durch den Mobilfunk-Provider versagt werden, wenn zum Beispiel bereits Mobilfunkverträge abgeschlossen wurden oder Kreditverpflichtungen existieren, wodurch die Gefahr eines Zahlungsausfalls für den Mobilfunkanbieter gegeben ist.

Dieser Artikel wurde am 22.10.2017 veröffentlicht.