Freunde über WhatsApp orten endlich möglich

Standortfreigabe und -Verfolgung bei WhatsAppEs sind bereits viele Tage, Wochen und Monate verstrichen, seit WhatsApp in einer der BETA-Versionen die Freigabe des Live-Standortes für Freunde oder innerhalb von WhatsApp Gruppen, ankündigte. Diese Neuerung des kostenlosen Messengers WhatsApp zur Erweiterung der bisherigen Möglichkeit in WhatsApp Standorte zu versenden, sorgte seither im Netz und bei den Verbraucherschützern für viel Wirbel und lange Zeit war von WhatsApp nichts mehr zu dieser Ankündigung zu hören.

Live-Standorte Funtion seit letztem Update verfügbar

Am 17. Oktober 2017 war es dann endlich soweit: Auf dem offiziellen Blog von WhatsApp, wurde mitgeteilt, dass man ab sofort seinen Live-Standort bei WhatsApp mit Familie und Freunden teilen könne.


Ist die neue WhatsApp Funktion wirklich neu?

Man muss dazu sagen, dass die Möglichkeit den GPS-Standort des Handys mit Familie und Freunden zu teilen, keine Weltneuheit ist. Bis dato war es nämlich auch schon möglich, via Google Maps auf Android und iOS Geräten, den Standort zu teilen.

Besitzer eines iPhones kennen eine entsprechende Funktion bereits von Apple als “iPhone-Suche”. Auch hier konnte der Standort für andere freigegeben werden.

WhatsApp ist und bleibt eine Chat-Anwendung

Für den WhatsApp Messenger selbst ist diese Funktion wirklich komplett neu und trotz der bereits bestehenden Varianten zur Standortfreigabe aus dem Hause Google und Apple, könnte die Integrierung in WhatsApp den gesamten Aufwand zur Freigabe im Gesamten für unerfahrene Handynutzer sehr erleichtern. Was durch die große Verbreitung von WhatsApp, vermutlich viele Nutzer dieser neuen Funktion zur Freigabe des aktuellen Standortes, finden wird.

Unabhängig von der tatsächlichen Nutzung dieser Funktion durch die zahlreichen WhatsApp-User, bleibt WhatsApp eine Messenger-Anwendung zum Versand und Erhalten von Chatnachrichten. Eine Umdeklarierung in eine Ortungs App ist auch durch größere Veränderungen und Erweiterungen in WhatsApp definitiv nicht zu erwarten.

Dieser Artikel wurde am 22.10.2017 veröffentlicht.